Um eine ergotherapeutische Behandlung zu bekommen, stellt die behandelnde Ärzt*In eine Heilmittelverodnung ("Rezept") aus. Alle gesetzlichen Krankenkassen sowie auch die privaten Krankenkassen übernehmen die Kosten, soweit es sich um eine  ärztlich verordnete Behandlung handelt. Beachten Sie hierbei bitte die Möglichkeit der Zuzahlungsbefreiung durch die Krankenkasse. 


Die Behandlungen finden je nach Verordnung und Zielrichtung statt.

Besonders für Klienten die aufgrund von eingeschränkter Mobilität oder problematischer Verhaltensweisen nicht in der Lage sind die Praxis aufzusuchen, besteht die Möglichkeit für eine aufsuchende Behandlung ("Hausbesuch") in Gelsenkirchen und Umgebung.


Was machen wir beim 1. Termin?

Zur ersten Behandlung gehört das Anamnesegespräch (Befunderhebung), in dem Sie uns genau erklären, was Sie sich von der ergotherapeutischen Behandlung versprechen.

Ihre Ziele werden erfasst, und unter Umständen die Ziele weiterer betreuender Personen und / oder Familienangehörigen.

Zudem gehört auch der rechtliche Rahmen, der geklärt werden muss, wie Behandlungsvertrag und Datenschutzerklärung.

Nach der Anamnese können weitere Tests in den nächsten Therapieeinheiten folgen, je nach Ihrer Funktionseinschränkung.

Die Tests dienen zur Überprüfung, ob im weiteren Verlauf der Behandlung eine Linderung und, oder Besserung eintritt.


Wir erarbeiten mit Ihnen gemeinsam im ergotherapeutischen Prozess genau die Maßnahmen, die Ihnen in Ihren Zielen weiter helfen.